Auszug aus den Statuten
VEREIN ILLUSIONS –
Koordinationsbüro für Soziokulturelle Projekte und Initiativen
§ 2 Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Verbesserung der Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in ihrem Umfeld.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Zurverfügungstellung von Ressourcen wie Raum, Infrastruktur, Information, Beratung und professionelle, personelle Begleitung bei Eigenaktivitäten im Freizeit-, Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich
- Partizipation der Betroffenen an der Entwicklung ihres Umfeldes
- Vernetzung und Kooperation mit allen Institutionen, Gruppen und Personen, die in den Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind
- Die Planung, Organisation und Durchführung von soziokulturellen Projekten und generations- und Nationalitäten übergreifenden Aktivitäten ausgehend von den Bedürfnissen der jeweils Betroffenen
- Planung, Organisation und Durchführung von (pädagogisch) betreuten Freizeitangeboten und (bildungs)pädagogischen Maßnahmen (z.B. Nachmittags-Betreuung)
- Planung, Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen und Projekten, sowohl im öffentlichen Raum, wie auch in Kulturorten
- Wissenschaftliche Untersuchungstätigkeiten, sowie entsprechende Methodenentwicklungen für die Praxis in Kooperation mit den entsprechenden Bildungs- und Forschungsinstitutionen
- Zusammenarbeit mit Institutionen, Gruppen und Personen, die in Bereichen der sozialpädagogischen Arbeit tätig sind, insbesondere der Erziehung, der Spiel- und Freizeitpädagogik, der Ferienmaßnahmen, der Museums- und Medienpädagogik, der Jugend- und Kulturarbeit (inkl. der neuen Medien, und der Musik), sowie mit Eltern und Erziehern, soweit sie von den Maßnahmen betroffen sind
- Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes:
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Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
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Als ideelle Mittel dienen:
- Tätigkeiten, animatorische Aktivitäten und Aktionen im Sozial-, Kultur-,Freizeit- und Bildungsbereich
- Vorträge, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Seminare, Tagungen, Ausstellungen; Bildung von Arbeitskreisen und –gruppen; Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit einschlägigen, öffentlichen und privaten Institutionen, Organisationen und Fachleuten im In- und Ausland
- Werbung für den Verein und Öffentlichkeitsarbeit für vom Verein vertretenen Zielen
- Einsatz von Vereinsmitgliedern und befugtem Personal für alle Tätigkeiten des Vereins
- Herstellung von Materialien optischer, akustischer, digitalisierter und materieller Art zur Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit; Herausgabe periodischer und nichtperiodischer Druckschriften
- Errichtung und Instandsetzung von Räumen und Plätzen, die dem Vereinszweck zugute kommen, deren Einrichtung, Anmietung und Erhaltung
- Einsatz notwendiger Betriebsmittel und sonstiger Einrichtungen des Vereins
- Forschungstätigkeit
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Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
- Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
- Erträge aus Veranstaltungen, vereinseigenen Unternehmen, Veröffent-lichungen und Sammlungen
- Finanzielle Abgeltung von Leistungen des Vereins, seiner Mitglieder und MitarbeiterInnen
- Spenden, Vermächtnisse, Geschenke, Subventionen und sonstige Zuwendungen
- Stipendien
- Sonstige Einnahmen