Vereinszweck


Auszug aus den Statuten
VEREIN ILLUSIONS –
Koordinationsbüro für Soziokulturelle Projekte und Initiativen

§ 2 Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Verbesserung der Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in ihrem Umfeld.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  1. Zurverfügungstellung von Ressourcen wie Raum, Infrastruktur, Information, Beratung und professionelle, personelle Begleitung bei Eigenaktivitäten im Freizeit-, Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich
  2. Partizipation der Betroffenen an der Entwicklung ihres Umfeldes
  3. Vernetzung und Kooperation mit allen Institutionen, Gruppen und Personen, die in den Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind
  4. Die Planung, Organisation und Durchführung von soziokulturellen Projekten und generations- und Nationalitäten übergreifenden Aktivitäten ausgehend von den Bedürfnissen der jeweils Betroffenen
  5. Planung, Organisation und Durchführung von (pädagogisch) betreuten Freizeitangeboten und (bildungs)pädagogischen Maßnahmen (z.B. Nachmittags-Betreuung)
  6. Planung, Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen und Projekten, sowohl im öffentlichen Raum, wie auch in Kulturorten
  7. Wissenschaftliche Untersuchungstätigkeiten, sowie entsprechende Methodenentwicklungen für die Praxis in Kooperation mit den entsprechenden Bildungs- und Forschungsinstitutionen
  8. Zusammenarbeit mit Institutionen, Gruppen und Personen, die in Bereichen der sozialpädagogischen Arbeit tätig sind, insbesondere der Erziehung, der Spiel- und Freizeitpädagogik, der Ferienmaßnahmen, der Museums- und Medienpädagogik, der Jugend- und Kulturarbeit (inkl. der neuen Medien, und der Musik), sowie mit Eltern und Erziehern, soweit sie von den Maßnahmen betroffen sind
  9. Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes:

  1. Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

  2. Als ideelle Mittel dienen:

    1. Tätigkeiten, animatorische Aktivitäten und Aktionen im Sozial-, Kultur-,Freizeit- und Bildungsbereich
    2. Vorträge, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Seminare, Tagungen, Ausstellungen; Bildung von Arbeitskreisen und –gruppen; Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit einschlägigen, öffentlichen und privaten Institutionen, Organisationen und Fachleuten im In- und Ausland
    3. Werbung für den Verein und Öffentlichkeitsarbeit für vom Verein vertretenen Zielen
    4. Einsatz von Vereinsmitgliedern und befugtem Personal für alle Tätigkeiten des Vereins
    5. Herstellung von Materialien optischer, akustischer, digitalisierter und materieller Art zur Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit; Herausgabe periodischer und nichtperiodischer Druckschriften
    6. Errichtung und Instandsetzung von Räumen und Plätzen, die dem Vereinszweck zugute kommen, deren Einrichtung, Anmietung und Erhaltung
    7. Einsatz notwendiger Betriebsmittel und sonstiger Einrichtungen des Vereins
    8. Forschungstätigkeit

  3. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

    1. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
    2. Erträge aus Veranstaltungen, vereinseigenen Unternehmen, Veröffent-lichungen und Sammlungen
    3. Finanzielle Abgeltung von Leistungen des Vereins, seiner Mitglieder und MitarbeiterInnen
    4. Spenden, Vermächtnisse, Geschenke, Subventionen und sonstige Zuwendungen
    5. Stipendien
    6. Sonstige Einnahmen